Das ist schon ein bisschen ärgerlich. Der 2te Bauabschnitt der L317 wurde temporär freigegeben, das ist toll. Weniger toll ist, wie nun die Beschilderung der Straße Rätsel aufgibt.
Von Jarplund kommend, haben wenigstens die Anlieger noch das Recht, bis zur Abzweigung nach Billschau zu fahren. Und diese natürlich auch zu nutzen. Für jeden weiteren Meter gilt „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
Von Tarp kommend wird das Befahren ebenfalls durch Anlieger erlaubt. Ab dem Parkplatz am Sankelmarker See wird zudem auf eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit hingewiesen. Diese Sackgasse ist bedingt durch eine Teilsperrung mit dem Schild…. ja, „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
Diese Sperrung ist nun aber genau zwischen unseren beiden Einfahrten. Und die Einfahrt, die vor der Sperrung gelegen ist, darf laut Auflagen nur für den Lieferverkehr genutzt werden. Ist eigentlich aber auch nicht von Belang, da das Befahren durch eine sehr hohe Kante nur die Werkstatt glücklich macht.
Also – von Jarplung kommend: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“
Von Tarp kommend: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“
Und nun? Klar, man fährt durch. Ansonsten könnten wir noch eine Abholung am Anlieger „Hotel Seeblick“ am Sankelmarker See organisieren 😀