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Nun, was ist denn wohl die EnSikuMav?

Na, wer weiß das denn nicht? Ist doch total einfach. Es ist die:

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html

Bedeutet für uns, dass wir unser Hotel nicht mehr beleuchten dürfen, es sei denn, es dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit. Außerdem dürfen wir unser Werbeschild von 22 Uhr bis 16 Uhr nicht mehr beleuchten. Das wären dann in Summe (dank LED) verschwindend wenig KW die wir zu Lasten der Sichtbarkeit für unsere Gäste einsparen. Die Beurteilung, ob das Sinn macht, bleibt jedem selbst überlassen.

Erfreulich, dass wir den Gästen nicht ab 22 Uhr den Saft abdrehen müssen.

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